Umbau Forum am Wall – ein langer Weg zu mehr Barrierefreiheit
Der Umbau und seine Folgen
Das Forum am Wall im ehemaligen Polizeigebäude in Bremen wurde 2015/2016 umgebaut, um den Ort, in dem auch die Stadtbibliothek Bremen seit vielen Jahren beheimatet ist, zu einem attraktiveren Standort zu machen. Nachdem zuvor einzelne ebenfalls dort angesiedelte Gastronomiebetriebe aufgegeben hatten, vermittelte das Forum für Besucher*innen einen wenig einladenden Charakter im Foyerbereich. Mit der Umgestaltung des Eingangsbereichs inklusive der Neuansiedlung unterschiedlicher Gastronomieangebote sollte auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit erhöht werden. 2015 erteilte die Baubehörde die Baugenehmigung für die Umgestaltung.
Bei vielen behinderten Menschen in Bremen stellte sich allerdings gegen Ende der Umbaumaßnahmen große Ernüchterung ein: in Sachen Barrierefreiheit war es durch den Umbau eher zu Verschlechterungen statt Verbesserungen gekommen. Offensichtlich war hier aus Sicht behinderter Menschen etwas schiefgelaufen, was so nicht hätte sein müssen. Schließlich sind die Belange sowohl körperlich beeinträchtigter Menschen sowie die von Sinnesbeeinträchtigen vor Erteilung einer Baugenehmigung durch die entsprechende Behörde zu prüfen, und dies war allem Anschein nach bei Erteilung der Baugenehmigung nicht ausreichend geschehen. Die Folge war, das durch die Umgestaltung mehr Barrieren neu geschaffen statt zuvor bereits vorhandene beseitigt wurden.
Die Kritik behinderter Menschen bezog sich im Wesentlichen auf das Fehlen von Blindenleitsystemen, fehlenden Verkehrs- und Aufenthaltsflächen für Rollstuhlfahrer*innen, zahlreichen Gefahrenquellen und Stolperfallen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie eine problematische Rampenführung für Rollstuhlnutzer*innen.
Widerspruch und Klage der Verbände
Um wenigstens zu retten, was noch zu retten war, entschlossen sich die drei Behindertenverbände Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen (LAG S), der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen (BSVB) und Selbstbestimmt Leben e.V. Bremen (SL) gemeinsam rechtlich dagegen vorzugehen.
2016 legten die Behindertenverbände zunächst Widerspruch gegen die von der Baubehörde erteilte Baugenehmigung für den Umbau ein und begründeten diesen auf insgesamt 12 Seiten damit, dass aus ihrer Sicht die gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit verletzt wurde. Die Baubehörde lehnte den Widerspruch im Mai 2017 allerdings als unbegründet ab.
Die drei Verbände entschlossen sich, den nächsten juristischen Schritt zu tun und Klage einzulegen. Um Kosten zu sparen, bildeten sie eine Klagegemeinschaft, und Selbstbestimmt Leben legte stellvertretend für alle drei Verbände Verbandslage gegen den Senator für Bau beim Verwaltungsgericht Bremen ein.
Den Verbänden war die Klage auch deshalb wichtig, weil sie damit ein klares Signal an die Verantwortlichen senden und für zukünftige Vorhaben hoffentlich eindeutige Vorgaben hinsichtlich der Genehmigungserteilung erreichen wollten.
Das Mediationsverfahren und sein Ergebnis
Das Verwaltungsgericht regte an, vor dem eigentlichen Klageverfahren eine Mediation durchzuführen, um zu einer gütlichen Lösung zu kommen. Mit diesem Vorschlag waren SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen als Vertreterin der Klagegemeinschaft, die Stadtgemeinde Bremen als Beklagte sowie die Eigentümerin des Gebäudes als Beigeladene einverstanden.
Das Mediationsverfahren fand im März 2018 statt und gelang es tatsächlich, sich auf eine gütliche Einigung zu verständigen. SelbstBestimmt Leben erhielt u.a. die Zusage für einige nachträgliche Nachbesserungen, die vor allem blinden und sehbehinderten Menschen eine bessere Orientierung und einen gefahrlosen Aufenthalt im Wall-Forum ermöglichen sollen. Die zugesagten Maßnahmen wurden dann auch alle umgesetzt.
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